Staatssprache
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Staats·spra·che, Plural: Staats·spra·chen
Aussprache:
- IPA [ˈʃtaːt͡sˌʃpʁaːxə]
- [1] offizielle Sprache eines Landes/Staates
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Staat, Fugenelement -s und Sprache
- [1] Fremdsprache
- [1] „Ivrit ist die Nationalsprache der Isrealis. Exklusiven Status als Staatssprache besitzt das Ivrit allerdings nicht, denn Israel ist offiziell zweisprachig (Ivrit/Arabisch).“
- [1] „Aus diesem Streben nach einer Vereinheitlichung der schriftsprachlichen Basis für die Zwecke einer zentralen Verwaltung erwuchs sehr früh die Idee der Staatssprache.“
- [1] „Nicht berücksichtigt ist das Deutsch in jenen Ländern, in denen es nicht Staatssprache ist.“
- [1] „Während dieser Zeit habe die deutsche Sprache sogar den Status einer offiziellen Schul- und Staatssprache gehabt, den das Ungarische selbst erst zu einem späteren Zeitpunkt erlangen konnte.“
- [1] „Im Vielvölkerstaat Österreich war die Durchsetzung einer Staatssprache natürlich sehr viel schwieriger, jedenfalls ab 1848.“
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