Stabsoffizier
Substantiv, m:

Worttrennung:
Stabs·of·fi·zier, Plural: Stabs·of·fi·zie·re
Aussprache:
IPA [ˈʃtaːpsʔɔfiˌt͡siːɐ̯]
Bedeutungen:
[1] speziell aktuell, Deutschland und Schweiz: Person, die einen der Dienstgrade Major, Oberstleutnant und Oberst respektive Korvettenkapitän, Fregattenkapitän und Kapitän zur See trägt
[2] historisch, allgemein: Offizier des Stabes
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Stab und Offizier sowie dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Nach Dienstgradgruppen unterscheidet man Generale/Admirale, Stabsoffiziere, Hauptleute/Kapitänleutnante, Leutnante und Offizieranwärter; in den meisten Dienstgradgruppen sind mehrere Dienstgrade zusammengefasst (Dienstgradabzeichen).“
[2] „Ich habe mir gedacht, wenn das schiefgeht, dann weiß ich, was es heißt, verschuldet wie ein Stabsoffizier zu sein.“
[2] „Denn die Asfinag ist verschuldet wie der sprichwörtliche Stabsoffizier, und es gibt nichts zu verteilen.“
[2] „Im Ersten Weltkrieg kämpfte er als Leutnant (Stabsoffizier) an der Ostfront.“
[2] „In den Jahren des Bürgeraufgebots betätigte [Stephan Wohlleben] sich 1797 und 1800 als Stabsoffizier des Bürgerregiments, organisierte die Waffenübungen der Bürgerschaft, kontrollierte die Befestigungswerke sowie die Beschaffung und Einlagerung des Proviants.“
Übersetzungen:


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