Stadtrecht
Substantiv, n:

Worttrennung:
Stadt·recht, Plural: Stadt·rech·te
Aussprache:
IPA [ˈʃtatˌʁɛçt]
Bedeutungen:
[1] eine Reihe besonderer Rechte, die in einer Stadt gelten
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Stadt und Recht
Beispiele:
[1] „Im frühen Mittelalter Königspfalz, war die Ortschaft um 1227 so gewachsen, daß sie das Stadtrecht vom Mainzer Landesherrn Bischof Siegfried II. verliehen bekam.“
[1] „Erst ein Jahr später, 1922, wurde ihm das Stadtrecht zuerkannt - und so wurde Hindenburg zur jüngsten Stadt des Deutschen Reiches.“
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch