Standardmaßnahme
Substantiv, f:

Worttrennung:
Stan·dard·maß·nah·me, Plural: Stan·dard·maß·nah·men
Aussprache:
IPA [ˈʃtandaʁtˌmaːsnaːmə]
Bedeutungen:
[1] Polizeirecht: polizeiliche Einzelmaßnahme, für die es eine spezielle Ermächtigung gibt und bei der ein Rückgriff auf die polizeiliche Generalklausel unzulässig ist
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Standard und Maßnahme
Synonyme:
[1] Standardbefugnis
Beispiele:
[1] Die Standardmaßnahmen bestehen zumeist aus einem Realakt und einem Regelungselement.
[1] „Trotz regionaler Unterschiede gibt es zwei relevante Standardmaßnahmen für die Gefahrenabwehr im Bereich der ‚häuslichen Gewalt gegen Frauen‘. Dies ist zum einen der ‚Platzverweis‘ und zum anderen die ‚Ingewahrsamnahme‘.“



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