Standardsprache
Substantiv, f:

Worttrennung:
Stan·dard·spra·che, Plural: Stan·dard·spra·chen
Aussprache:
IPA [ˈʃtandaʁtˌʃpʁaːxə]
Bedeutungen:
[1] Linguistik: verbindliche, überregionale Form der geschriebenen und gesprochenen Sprache, die auch als Maßstab für den Schulunterricht gilt
Herkunft:
Determinativkompositum aus Standard und Sprache
Gegenwörter:
[1] Bühnensprache, Dialekt, Jargon, Slang, Spontansprache, Umgangssprache
[1] Standard-freie Sprache
Beispiele:
[1] Die Standardsprache wird an den Schulen gelehrt und gilt als verbindlich im Verkehr mit Behörden, Gerichten, Ämtern, Arbeitgebern.
[1] Die Standardsprache ist z .T. staatlich geregelt, z. B. durch die Rechtschreibreform und die Kontrolle der Schulbücher.
[1] „Der schriftlichen und offiziellen mündlichen Kommunikation (wie Predigt) dient die deutsche Schrift- und Hochsprache, die Standardsprache.
[1] „Die Standardsprache gilt als zentrale Sprachvarietät einer Sprachgemeinschaft;…“
[1] „Auf der morphologischen, grammatischen und orthographischen Ebene ist die Einheitlichkeit der deutschen Standardsprache stets voll gewahrt geblieben…“
[1] „Dieser legt nicht normativ fest, wie die Standardsprache im Deutschen zu sein hat, sondern beobachtet Sprecher und ihre Aussprachegewohnheiten in formellen Situationen.“
Übersetzungen:


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