Stiefkind
Substantiv, n:

Worttrennung:
Stief·kind, Plural: Stief·kin·der
Aussprache:
IPA [ˈʃtiːfˌkɪnt]
Bedeutungen:
[1] Kind, das der Ehegatte aus einer früheren Beziehung in eine Ehe oder Partnerschaft mitbringt
Herkunft:
althochdeutsch „stiofchind“, mittelhochdeutsch „stiefkind“, belegt seit der Zeit um das Jahr 1000
Heute ist das Wort ein Determinativkompositum, bestehend aus dem gebundenen Lexem Stief- und Kind
Beispiele:
[1] Durch die erneute Heirat hat Frau Müller nicht nur 3 leibliche Kinder sondern auch 4 Stiefkinder.
[1] „Die neue Stiefmutter kümmerte sich wohl um die körperlichen Bedürfnisse der Stiefkinder; ein wirklicher Ersatz für die leibliche Mutter wurde sie aber nie.“
Übersetzungen:


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