Stiefmutter
Substantiv, f:

Worttrennung:
Stief·mut·ter, Plural: Stief·müt·ter
Aussprache:
IPA [ˈʃtiːfˌmʊtɐ]
Bedeutungen:
[1] die nach einer Wiederverheiratung des Vaters (infolge von Tod oder Scheidung) neue Ehefrau des Vaters, die mit ihrem Stiefkind (Stieftochter, Stiefsohn) nicht leiblich verwandt ist
[2] übertragen, abwertend: Stereotype für eine oder die böse Frau
Herkunft:
mittelhochdeutsch stiefmuoter, althochdeutsch stiofmuoter, belegt seit dem 8. Jahrhundert
strukturell: Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem stief- und Mutter
Beispiele:
[1] Meine Stiefmutter ist eine liebevolle Frau.
[1] „Er wollte seinem geliebten Sohn keine Stiefmutter vorsetzen.“
[1] „Die neue Stiefmutter kümmerte sich wohl um die körperlichen Bedürfnisse der Stiefkinder; ein wirklicher Ersatz für die leibliche Mutter wurde sie aber nie.“
[1] „Zu meiner Stiefmutter habe ich ein gutes Verhältnis.“
[1] „Meine neue Stiefmutter rechtfertigte völlig die schlechte Meinung, die man von ihr hatte, und ihr erstes Auftreten bestand darin, daß sie mich zu verführen suchte.“
[1] „Meine spätere Stiefmutter hatte ebenfalls keinen Grund, für ihre Stieftochter oder für mich besondere Zuneigung zu entwickeln.“
[2] Du könntest etwas netter sein und mich nicht wie eine Stiefmutter behandeln.
Übersetzungen:


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