Stiefsohn
Substantiv, m:

Worttrennung:
Stief·sohn, Plural: Stief·söh·ne
Aussprache:
IPA [ˈʃtiːfˌzoːn]
Bedeutungen:
[1] ein Sohn der Ehefrau oder des Ehemanns aus einer früheren Ehe oder einer außerehelichen Beziehung
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem stief- und dem Substantiv Sohn
Gegenwörter:
[1] Stieftochter
Beispiele:
[1] Sie behandelte Ihren Stiefsohn immer korrekt.
[1] „Der Stiefvater wusste, dass der Oberst ein Theaterliebhaber war und hatte ihm von dem Theaterinteresse seines Stiefsohnes erzählt.“
[1] „Und Hélène ist für Martin Mutter und ältere Freundin in einem - es trennen sie viel weniger Jahre von ihrem Stiefsohn als von ihrem Ehemann.“
Übersetzungen:


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