Stieftochter
Substantiv, f:

Worttrennung:
Stief·toch·ter, Plural: Stief·töch·ter
Aussprache:
IPA [ˈʃtiːfˌtɔxtɐ]
Bedeutungen:
[1] eine Tochter der Ehefrau oder des Ehemanns aus einer früheren Ehe oder einer außerehelichen Beziehung
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem stief- und Tochter
Gegenwörter:
[1] Stiefsohn
Beispiele:
[1] Die Stieftochter wurde immer als das ungezogene Kind tituliert.
[1] „Meine spätere Stiefmutter hatte ebenfalls keinen Grund, für ihre Stieftochter oder für mich besondere Zuneigung zu entwickeln.“
Übersetzungen:


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