Stiefvater
Substantiv, m:

Worttrennung:
Stief·va·ter, Plural: Stief·vä·ter
Aussprache:
IPA [ˈʃtiːfˌfaːtɐ]
Bedeutungen:
[1] der nach einer Wiederverheiratung der Mutter (infolge von Tod oder Scheidung) neue Ehemann der Mutter, der mit seinem Stiefkind (Stieftochter, Stiefsohn) nicht leiblich verwandt ist
Herkunft:
mittelhochdeutsch stiefvater, althochdeutsch stioffater, belegt seit dem 9. Jahrhundert
strukturell: Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem stief- und Vater
Synonyme:
[1] Beutevater
Gegenwörter:
[1] Stiefmutter
Beispiele:
[1] Ich verstehe mich mit meinem Stiefvater sehr gut.
[1] „Der Stiefvater wusste, dass der Oberst ein Theaterliebhaber war und hatte ihm von dem Theaterinteresse seines Stiefsohnes erzählt.“
[1] „Damals bekam Lea fast gleichzeitig mit einer Adoptivschwester auch einen Stiefvater.“
[1] „Dass sein Stiefvater Ingvald sich noch mehr über seine Besuche freute und sie als Ritterschlag wertete, ahnte der Junge nicht.“
[1] „Der Stiefvater zuckt die Achseln.“
Übersetzungen:


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