Stilllegung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Still·le·gung, Plural: Still·le·gun·gen
Aussprache:
IPA [ˈʃtɪlˌleːɡʊŋ]
Bedeutungen:
[1] mutmaßlich endgültige Beendigung einer Tätigkeit, des Betriebs einer Anlage oder einer Einrichtung
Beispiele:
[1] „Die Stilllegung einer Anlage, die nicht betrieben wird, ist rein faktisch nicht möglich. Eine präventive Stilllegung, das heißt die Verfügung einer Stilllegung für den Fall, dass eine Anlage künftig betrieben werde, sieht die GewO nicht vor.“
[1] „Bis zur Stilllegung werde ausserdem weiter in die Sicherheit der Technik investiert: So würden Massnahmen gegen Brand und interne Überflutung ergriffen, das Sicherheitssystem umgebaut und das Kernmaterial jährlich überprüft.“
[1] „Die Pensionierung 1986 bedeutete für Karl Grell keineswegs eine Stilllegung der Arbeit.“
[1] „Die Stilllegung von Abteilungen, die mit 9. Und 25. Juli vorgenommen worden waren, fanden bereits Berücksichtigung.“
[1] „Im Kursbuch tauchte der Hinweis auf die Stilllegung auf, der Eisenbahnverkehr wurde auf ein Zugpaar unter der Woche reduziert.“



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