Strafaufschub
Substantiv, m:

Worttrennung:
Straf·auf·schub, Plural: Straf·auf·schü·be
Aussprache:
IPA [ˈʃtʁaːfʔaʊ̯fˌʃuːp]
Bedeutungen:
[1] Verschiebung der Strafvollstreckung auf einen späteren Termin
Herkunft:
Determinativkompositum aus Strafe und Aufschub
Beispiele:
[1] „Macht der Richter von seinem Recht, einem Verurteilten einen Strafaufschub zu gewähren, Gebrauch, dann ist nach dem Ablauf der Bewährungsfrist zwischen mehreren Rechtsfolgen zu unterscheiden.“
[1] „Ein Strafaufschub kommt nur bis zur Aufnahme in den Strafvollzug in Betracht.“
Übersetzungen:


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