Strafaufschub
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Straf·auf·schub, Plural: Straf·auf·schü·be
Aussprache:
- IPA [ˈʃtʁaːfʔaʊ̯fˌʃuːp]
- [1] Verschiebung der Strafvollstreckung auf einen späteren Termin
- Determinativkompositum aus Strafe und Aufschub
- [1] „Macht der Richter von seinem Recht, einem Verurteilten einen Strafaufschub zu gewähren, Gebrauch, dann ist nach dem Ablauf der Bewährungsfrist zwischen mehreren Rechtsfolgen zu unterscheiden.“
- [1] „Ein Strafaufschub kommt nur bis zur Aufnahme in den Strafvollzug in Betracht.“
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