Substantiv, n: Worttrennung:
- Straf·maß, Plural: Straf·ma·ße
Aussprache:
- IPA [ˈʃtʁaːfˌmaːs]
- [1] besonders Recht: (gerichtlich/gesetzlich festgelegte) Höhe und Art der Strafe für ein Vergehen
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Strafe und dem Substantiv Maß
- [1] „Dem Arzt droht eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren. Sollten ihm und seinem mutmaßlichen Komplizen ein gewerbs- oder bandenmäßiges Delikt nachgewiesen werden, sieht das 2015 verabschiedete Antidopinggesetz dieses Strafmaß vor.“
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