Strafmaß
Substantiv, n:

Worttrennung:
Straf·maß, Plural: Straf·ma·ße
Aussprache:
IPA [ˈʃtʁaːfˌmaːs]
Bedeutungen:
[1] besonders Recht: (gerichtlich/gesetzlich festgelegte) Höhe und Art der Strafe für ein Vergehen
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Strafe und dem Substantiv Maß
Beispiele:
[1] „Dem Arzt droht eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren. Sollten ihm und seinem mutmaßlichen Komplizen ein gewerbs- oder bandenmäßiges Delikt nachgewiesen werden, sieht das 2015 verabschiedete Antidopinggesetz dieses Strafmaß vor.“



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