Strafmandat
Substantiv, n:

Worttrennung:
Straf·man·dat, Plural: Straf·man·da·te
Aussprache:
IPA [ˈʃtʁaːfmanˌdaːt]
Bedeutungen:
[1] schriftliche Verfügung in einem abgekürzten Verfahren; auch deren Inhalt und die Höhe der Verfügung
Beispiele:
[1] „Tatsächlich sei er damals im Zuge einer Fahrzeugkontrolle angehalten worden, allerdings sei damals weder ein Strafmandat ergangen und sei ihm auch nicht erinnerlich, dass im Nachhinein eine Strafverfügung oder gar ein Straferkenntnis erlassen worden sei.“
[1] „Die Erhöhung der Strafrahmen bedeutet aber gleichzeitig, dass die Strafmandate höher werden können.“
[1] „Es erwies sich in diesem Fall als ungünstig, dass die Militärprozess-Ordnung nicht die Ersetzung des Auditors vorsieht, wenn dessen Strafmandat von der vorgesetzten Stelle angefochten wird.“
[1] „Weil er sich weigert, ein Strafmandat über 25 Euro zu bezahlen, muss ein Miesbacher für einen Tag ins Gefängnis.“



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