Strafrechtler
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen:
Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Substantiv, m: Worttrennung:
- Straf·recht·ler, Plural: Straf·recht·ler
Aussprache:
- IPA [ˈʃtʁaːfˌʁɛçtlɐ]
- [1] allgemein: (männlicher) Jurist, der sich auf das Strafrecht spezialisiert hat
- [2] speziell: (männlicher) Hochschullehrer, der Strafrecht lehrt
- [2] Strafrechtslehrer
- [1] Bei vielen Strafrechtlern ist zu beobachten, dass ihr Herz insgeheim für das Zivilrecht schlägt.
- [1] „Ohnehin sei juristische Forschung, wie sie jetzt in Kooperation mit den russischen Strafrechtlern erfolgt […], keine Selbstverständlichkeit, so der Potsdamer Rechtswissenschaftler.“
- [2] An unserer Fakultät wird händeringend ein Strafrechtler gesucht.
Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002