Strafrechtler
Substantiv, m:

Worttrennung:
Straf·recht·ler, Plural: Straf·recht·ler
Aussprache:
IPA [ˈʃtʁaːfˌʁɛçtlɐ]
Bedeutungen:
[1] allgemein: (männlicher) Jurist, der sich auf das Strafrecht spezialisiert hat
[2] speziell: (männlicher) Hochschullehrer, der Strafrecht lehrt
Synonyme:
[2] Strafrechtslehrer
Gegenwörter:
[1] Kanonist, Publizist, Völkerrechtler, Zivilist
[2] Zivilrechtslehrer
Beispiele:
[1] Bei vielen Strafrechtlern ist zu beobachten, dass ihr Herz insgeheim für das Zivilrecht schlägt.
[1] „Ohnehin sei juristische Forschung, wie sie jetzt in Kooperation mit den russischen Strafrechtlern erfolgt […], keine Selbstverständlichkeit, so der Potsdamer Rechtswissenschaftler.“
[2] An unserer Fakultät wird händeringend ein Strafrechtler gesucht.



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