Strafzettel
Substantiv, m:

Worttrennung:
Straf·zet·tel, Plural: Straf·zet·tel
Aussprache:
IPA [ˈʃtʁaːfˌt͡sɛtl̩]
Bedeutungen:
[1] Zettel, auf dem eine Strafe für ein Fehlverhalten verfügt wird
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Strafe und dem Substantiv Zettel
Synonyme:
[1] Deutschland, umgangssprachlich: Knöllchen; Österreich: Organstrafverfügung, Strafmandat
Beispiele:
[1] „Sein Auto ist auf dem riesigen Platz um die Ecke geparkt, ein weißer Strafzettel ist schon unter den Wischer geklemmt.“
[1] „Oft bekommen Autofahrer einen Strafzettel aber nicht aus Ignoranz, sondern weil das Parksystem verwirrend ist.“
[1] „Er füllte den Strafzettel aus.“



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