Studiengebühr
Substantiv, f:

Worttrennung:
Stu·di·en·ge·bühr, Plural: Stu·di·en·ge·büh·ren
Aussprache:
IPA [ˈʃtuːdi̯ənɡəˌbyːɐ̯]
Bedeutungen:
[1] meist Plural: finanzielle Summe, die regelmäßig zu entrichten ist, wenn man an einer Hochschule oder Universität studieren möchte
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Stamm des Wortes Studium, Fugenelement -en und Gebühr
Beispiele:
[1] Er konnte seine Studiengebühren nicht mehr bezahlen.
[1] „In Neuseeland gibt es für deutsche Studenten eine Besonderheit: nach bereits abgelegter Zwischenprüfung oder Vordiplom gilt man hier nach offizieller Regelung bereits als Postgraduate und muss dann nur noch die lokalen Studiengebühren von NZ$ 4.000-5.000 pro Jahr zahlen, sofern man an keinem offiziellen Austauschprogramm teilnimmt.“
[1] Ausländische Studenten, die nicht aus einem EU-Mitgliedsstaat kommen, müssen an Universitäten in Baden-Württemberg künftig Studiengebühren zahlen.
[1] Seit in Deutschland einige Bundesländer Studiengebühren eingeführt haben, wird das Geld für den Lebensunterhalt der Studierenden knapp.
[1] Das Vollstipendium umfasst die Übernahme der Studiengebühren sowie 750 € im Monat, die zur Lebenshaltung und für eine Unterkunft zur Verfügung stehen.
Übersetzungen:


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