Tätigkeitswort
Substantiv, n:

Worttrennung:
Tä·tig·keits·wort, Plural: Tä·tig·keits·wör·ter
Aussprache:
IPA [ˈtɛːtɪçkaɪ̯t͡sˌvɔʁt]
Bedeutungen:
[1] Linguistik, Sprachlehre: deutsche Bezeichnung für verbum/Verb; Wortart, mit der eine Handlung (zum Beispiel spielen, lachen, werfen), ein Zustand (glänzen, sich auflösen) oder ein Geschehen (regnen, schneien) ausgedrückt wird
Herkunft:
Determinativkompositum aus Tätigkeit, Fugenelement -s und Wort
Synonyme:
[1] allgemein: Handlungswort; im Besonderen: Aussagewort, Zeitwort; umgangssprachlich: Tunwort, Tuwort; sprachwissenschaftlich: Verb
Gegenwörter:
[1] Ausrufewort/Empfindungswort, Bindewort, Eigenschaftswort, Fürwort, Geschlechtswort, Hauptwort, Umstandswort, Verhältniswort, Zahlwort
Beispiele:
[1] In dem Satz „Ich gehe nach Hause“ ist „gehe“ das Tätigkeitswort.
[1] Tätigkeitswort bedeutet, dass diese Wörter oft eine Handlung, eine Tätigkeit, bezeichnen.
[1] Tätigkeitswörter konjugieren nach Person, Numerus, Tempus und Modus.
[1] „Die Merkmale, nach denen Hauptwort (Substantiv), Eigenschaftswort (Adjektiv), Fürwort (Pronomen), Zahlwort (Numerale), Tätigkeits- oder Zeitwort (Verbum), Umstandswort (Adverbium), Verhältniswort (Präposition) und Bindewort (Konjunktion) unterschieden werden, sind teils solche der Form, teils solche der Leistung.“
[1] „Die Tätigkeitswörter hatten im Satz das Sagen.“
Übersetzungen:


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