Tötungsdelikt
Substantiv, n:

Worttrennung:
Tö·tungs·de·likt, Plural: Tö·tungs·de·lik·te
Aussprache:
IPA [ˈtøːtʊŋsdeˌlɪkt]
Bedeutungen:
[1] Straftat, die zum Tode eines Menschen führt
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Tötung und Delikt sowie dem Fugenelement -s
Synonyme:
[1] Tötungsverbrechen
Beispiele:
[1] Zu den in Deutschland strafrechtlich erfassten Tötungsdelikten zählen eine Vielzahl verschiedener vorsätzlicher und fahrlässiger Taten.



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