Tagelöhner
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ta·ge·löh·ner, Plural: Ta·ge·löh·ner
Aussprache:
IPA [ˈtaːɡəˌløːnɐ]
Bedeutungen:
[1] Arbeiter ohne festes Arbeitsverhältnis, der täglich seinen Lohn erhält
Herkunft:
Das Wort ist eine Ableitung von mittelhochdeutsch tag(e)lōn „Tagelohn“ mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er: Tagelöhner „(Land)arbeiter im Tagelohn“, belegt seit dem 15. Jahrhundert
Synonyme:
[1] Tagner
Beispiele:
[1] „Deshalb brüste ich mich stets damit, daß ich eine Zeit meines Lebens Tagelöhner war.“
[1] „Die Entlassungen betrafen sowohl Tagelöhner und angelernte Arbeiter als auch besser bezahltes, ausgebildetes Personal.“
[1] „Hier also ackerten geflüchtete Tagelöhner ohne Schutzkleidung unter den Plastikbergen und spritzen Fungizide und Insektizide auf die zarten Pflanzen, die dann mit EU-Gütesiegel auf unseren Tellern landeten.“
[1] „Am Anfang jeden Monats gab er ihr pflichtbewusst einen Teil des Geldes, das er als Tagelöhner auf dem Bau verdiente.“
Übersetzungen:


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