Taschendieb
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ta·schen·dieb, Plural: Ta·schen·die·be
Aussprache:
IPA [ˈtaʃn̩ˌdiːp]
Bedeutungen:
[1] Person, die fremde bewegliche Sachen, die sich im unmittelbaren Einflussbereich einer anderen Person befinden, entwendet
Herkunft:
Determinativkompositum aus Tasche, Fugenelement -n und Dieb
Beispiele:
[1] Im Vorbeigehen stieß der Taschendieb gegen den Passanten und entwendete ihm dabei seine Brieftasche.
[1] „Die Witwe eines Ladenbesitzers, die eine kleine Pension bezog, lebte möglicherweise Tür an Tür mit einem Taschendieb.“
[1] „Der schneidige Willi hat nicht viel Geld, er ist ein scharfer heller Kopf, aber unter den Taschendieben ein Anfänger, und darum mistet er Franz aus.“
[1] „Er zitterte wie ein Kind, das sich als Taschendieb versucht.“
Übersetzungen:


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