Taschendiebin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ta·schen·die·bin, Plural: Ta·schen·die·bin·nen
Aussprache:
IPA [ˈtaʃn̩ˌdiːbɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die fremde bewegliche Sachen, die sich im unmittelbaren Einflussbereich einer anderen Person befinden, entwendet
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Taschendieb mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] Im Vorbeigehen stieß die Taschendiebin gegen den Passanten und entwendete ihm dabei seine Brieftasche.
[1] „Dann waren die Magistrate an der Reihe, sich mit den Taschendiebinnen, Ladendiebinnen, Prostituierten und Handtaschenräuberinnen zu befassen, von denen jede eine tragische Geschichte von erlittener Not und dem Kampf ums nackte Überleben zu erzählen hatte.“
Übersetzungen:


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