Taschenlampe
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ta·schen·lam·pe, Plural: Ta·schen·lam·pen
Aussprache:
IPA [ˈtaʃn̩ˌlampə]
Bedeutungen:
[1] Technik: handliche, tragbare Lichtquelle, die meist mit Batterien oder einem Dynamo betrieben wird
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Tasche, Fugenelement -n und Lampe
Beispiele:
[1] Ihr solltet eine Taschenlampe mitnehmen, draußen ist es sehr dunkel.
[1] „Hinten über den Hof knackte und rumorte es, gelegentlich blitzte eine Taschenlampe auf, husch ging einer mit einer Blendlaterne in den Keller.“
[1] „Die Taschenlampe mußten wir aus der Küche holen.“
[1] „Jonathan fuchtelte mit seiner Taschenlampe herum und trieb zum Aufbruch.“
[1] „Im Schein der Taschenlampen blitzten Gasmasken, Kleidungs- und Ausrüstungsstücke auf.“
Übersetzungen:


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