Taschenmesser
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ta·schen·mes·ser, Plural: Ta·schen·mes·ser
Aussprache:
IPA [ˈtaʃn̩ˌmɛsɐ]
Bedeutungen:
[1] ein Messer, dessen Klinge zum gefahrlosen Transport in den Griff eingeklappt werden kann und das oft weitere Funktionen hat
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Tasche und Messer sowie dem Fugenelement -n
Synonyme:
[1] bayrisch, österreichisch: Feitel; Klappmesser; schweizerisch, süddeutsch: Sackmesser
Beispiele:
[1] Mein Taschenmesser ist mit seinen vielen Funktionen ein kleiner Werkzeugkasten.
[1] „Mit seinem Taschenmesser ratschte Bertram so energisch über die Verpackung, dass ich schon um den Inhalt fürchtete.“
[1] Einer der Mobber greift den 14jährigen körperlich an. Der zieht ein Taschenmesser, das er seit Wochen mit in die Schule gebracht hat. Zu seiner Verteidigung, wie er sagt.
[1] Besondere Erwähnung verdient das Taschenmesser. Natürlich passt es in so gut wie jede Tasche, aber es hat selbst eine. Seine Klinge lässt sich in die taschenähnliche Vertiefung im Griff klappen, weshalb es auch Klappmesser heißt.
[1] „Da saß ich und trällerte oder schrieb auf weiße Birkenrinde oder schnitzte etwas mit meinem Taschenmesser.“
Redewendungen:
[1] wie ein Taschenmesser zusammenklappen
Übersetzungen:


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