Tatbestand
Substantiv, m:

Worttrennung:
Tat·be·stand, Plural: Tat·be·stän·de
Aussprache:
IPA [ˈtaːtbəˌʃtant]
Bedeutungen:
[1] Recht: im Gesetz festgelegten Merkmal einer Handlung
[2] die feststehenden Tatsachen eines bestimmten Ereignisses
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Tat und Bestand
Synonyme:
[2] Faktizität, Gegebenheit, Sachverhalt, Tatsächlichkeit
Beispiele:
[1] Er weigerte sich, über den Tatbestand eine Aussage ohne seinen Anwalt zu machen.
[2] „Für den gleichen Tatbestand war auch die Einstellung der Schüler zur Unterrichtsmethodik typisch: Sie sprachen sich in großer Mehrheit für eine mehr traditionelle Form des Fachunterrichts aus, in dem der Lehrer als unterrichtende Fachkraft auftritt, und waren überwiegend gegen Arbeitsgemeinschaften und freiere Formen des Unterrichtens.“
Übersetzungen:


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