Teilnehmer
Substantiv, m:

Worttrennung:
Teil·neh·mer, Plural: Teil·neh·mer
Aussprache:
IPA [ˈtaɪ̯lˌneːmɐ]
Bedeutungen:
[1] Person oder Gruppe, die an einem Ereignis oder einer Veranstaltung beteiligt ist
[2] Deutschland, Strafrecht: Oberbegriff für Anstifter und Gehilfen
Herkunft:
Ableitung zum Stamm des Verbs teilnehmen mit dem Derivatem (= Ableitungsmorphem) -er
Gegenwörter:
[1] Abwesender
[2] Täter
Beispiele:
[1] Als Teilnehmer kommen alle in Frage, die das erste Semester mit Erfolg bestanden haben.
[1] Die Teilnehmer an der Tagung müssen einen Tagungsbeitrag leisten.
[1] „Alle zwölf Teilnehmer wussten von mindestens einem Fall von Gewalt in der Familie.“
[2] Teilnehmer erfüllen den Tatbestand des in Frage stehenden Delikts im Gegensatz zum Täter nicht.
Übersetzungen:


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