Testamentsvollstrecker
Substantiv, m:

Worttrennung:
Tes·ta·ments·voll·stre·cker, Plural: Tes·ta·ments·voll·stre·cker
Aussprache:
IPA [tɛstaˈmɛnt͡sfɔlˌʃtʁɛkɐ]
Bedeutungen:
[1] Rechtswesen: die (in der Regel vom Erblasser) ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Testament und Vollstrecker
Beispiele:
[1] Der Schwerpunkt der Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers liegt auf der Besorgung wirtschaftlicher Belange und damit nicht im Bereich der Rechtsberatung.
Übersetzungen:


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