Tilgung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Til·gung, Plural: Til·gun·gen
Aussprache:
IPA [ˈtɪlɡʊŋ]
Bedeutungen:
[1] das Tilgen; der Anteil einer Annuitätszahlung, mit dem Kapital zurückgezahlt wird
[2] allgemein: das Getilgtwerden; Rückzahlen einer Schuld
[3] Auslassung/Beseitigung von etwas
Herkunft:
althochdeutsch tīligunga „Löschung einer Eintragung, Schuld“; Pfeifer gibt jedoch das Wort als seit dem Ende des 17. Jahrhunderts belegt an. Grund dafür könnte sein, dass es über lange Zeit keine Belege dafür gibt, so dass eine kontinuierliche Tradition des Wortes nicht gesichert werden kann.
Ableitung des Substantivs vom Stamm des Verbs tilgen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Synonyme:
[1] Kapitalrückzahlung, Abzahlung
[2] Abschaffung, Beseitigung, Entfernung
Beispiele:
[1] Nimm ja keine Hypothek auf, bei der die erste Annuität nur 20% oder weniger Tilgung enthält – du kommst dein Lebtag nicht ans Ende mit der Rückzahlung!
[2] Die Zinsen könnte ich gut zahlen, aber die Tilgung der aufgenommen Schuld erwürgt mich.
[3] „Die dritte Veränderung schließlich ist die Tilgung fast aller menschlichen Kontakte während der Reise.“
Übersetzungen:


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