Tochterunternehmen
Substantiv, n:

Worttrennung:
Toch·ter·un·ter·neh·men, Plural: Toch·ter·un·ter·neh·men
Aussprache:
IPA [ˈtɔxtɐʔʊntɐˌneːmən]
Bedeutungen:
[1] Betriebswirtschaft: ein rechtlich eigenständiger, aber wirtschaftlich unselbstständiger Betrieb, der von der Hauptgesellschaft (kurz auch: Mutterunternehmen) geführt wird
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Tochter und Unternehmen
Synonyme:
[1] Tochterfirma, Tochtergesellschaft
Gegenwörter:
[1] Muttergesellschaft, Mutterunternehmen
Beispiele:
[1] Das Tochterunternehmen in Madrid hat vergangenes Jahr deutlich mehr Gewinn erzielt als ein Jahr zuvor.
[1] „Darüber hinaus war es üblich, dass deutsche Großunternehmen und Konzerne ihre Auslandsgeschäfte über teilweise oder ganz in ausländischem Besitz befindliche Tochterunternehmen abwickelten, insbesondere solche mit Sitz in den Niederlanden.“
[1] „Bei gut 3000 Vollzeitjobs im ORF selbst und fast 4000 Vollzeitstellen im ORF-Konzern samt Tochterunternehmen klingt das recht überschaubar.“



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