Todesurteil
Substantiv, n:

Worttrennung:
To·des·ur·teil, Plural: To·des·ur·tei·le
Aussprache:
IPA [ˈtoːdəsˌʔʊʁtaɪ̯l]
Bedeutungen:
[1] Recht: Urteil eines Gerichts, das als Strafe die Tötung des Delinquenten beinhaltet
Herkunft:
Determinativkompositum aus Tod, Fugenelement -es und Urteil
Beispiele:
[1] „Er hätte sein eigenes Todesurteil unterschrieben.“
[1] „Der Soldat nahm den Revolver an sich, einige Minuten später wurde das Todesurteil vollstreckt.“
[1] „Ich glaubte mich zu erinnern, daß vor kurzem ein neues Gesetz verabschiedet worden war, auf Grund dessen die Krone die Möglichkeit hatte, ein Todesurteil in eine Deportation in die Kolonien umzuwandeln.“
[1] „Ein Minister verkündet Lumumba das Todesurteil.“
Übersetzungen:


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