Totschlägerin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Tot·schlä·ge·rin, Plural: Tot·schlä·ge·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈtoːtˌʃlɛːɡəʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die einen Totschlag begeht
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Totschläger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] Die Totschlägerin wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt.



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