Trägerschaft
Substantiv, f:

Worttrennung:
Trä·ger·schaft, Plural: Trä·ger·schaf·ten
Aussprache:
IPA [ˈtʁɛːɡɐʃaft]
Bedeutungen:
[1] Bereitstellung von personellen und materiellen Voraussetzungen für das Handeln einer Organisation
[2] (Gesamtheit der) Institution(en), die [1] vornimmt
Herkunft:
Ableitung vom Substantiv Träger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -schaft
Beispiele:
[1] „Dies garantiere die nötige Unabhängigkeit, etwa für den Fall, dass sich das Jugendamt selbst um die Trägerschaft bewerben wolle.“
[2] „Die Trägerschaft entschied sich aus gut 30 Bewerbungen für den deutschsprachigen Belgier.“



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