Tratte
Substantiv, f:

Worttrennung:
Trat·te, Plural: Trat·ten
Aussprache:
IPA [ˈtʁatə]
Bedeutungen:
[1] Bankwesen, Wertpapierrecht: gezogener Wechsel, der vom Bezogener|Bezogenen noch nicht akzeptiert worden ist
Herkunft:
Tratte geht auf das italienische tratta zurück. Dabei handelt es sich um ein Nomen actionis, das zunächst das ‚Ziehen‘ im Sinne des Einziehens des geschuldeten Betrages des Verbs bezeichnete; ab dem 18. Jahrhundert bezeichnete das Wort dann das Dokument, mit dem das Geld heimgeholt werden konnte. Zugrunde liegt venezianisch trazer beziehungsweise italienisch trarreziehen‘, welches sich vom lateinischen Verb trahereziehen‘ ableitet. Seit etwa 1600 kommt das Wort in der deutschen Kaufmannssprache vor (erstmals 1611 belegt), wobei zunächst noch die fremde Form tratta verwendet wurde; die eingedeutsche Form Tratte kann man erstmals für 1743 nachweisen.
Gegenwörter:
[1] Solawechsel
Beispiele:
[1] Herrn Müller wird eine Tratte zur Annahme vorgelegt.
Übersetzungen:


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