Trauzeugin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Trau·zeu·gin, Plural: Trau·zeu·gin·nen
Aussprache:
IPA [ˈtʁaʊ̯ˌt͡sɔɪ̯ɡɪn]
Bedeutungen:
[1] Frau, die als Zeugin an einer Trauung teilnimmt
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Trauzeuge, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] „Louise, die zum ersten Mal Trauzeugin ist, trägt ihre Bluse mit Bubi-Kragen und ein Paar Ohrringe.“
[1] „Die Trauzeugin hingegen wollte ihr wahres Alter nicht verraten.“
Übersetzungen:


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