Tuwort
Substantiv, n:

Worttrennung:
Tu·wort, Plural: Tu·wör·ter
Aussprache:
IPA [ˈtuːˌvɔʁt]
Bedeutungen:
[1] Linguistik, Grammatik: deutsche Bezeichnung für Verb; Wortart, mit der eine Handlung (beispielsweise spielen, lachen, werfen), ein Zustand (glänzen, sich auflösen) oder ein Geschehen (regnen, schneien) ausgedrückt wird.
Synonyme:
[1] Aussagewort, Tätigkeitswort, Tunwort, Verb, Zeitwort
Gegenwörter:
[1] Ausrufewort/ (Empfindungswort), Bindewort, Eigenschaftswort, Fürwort, Geschlechtswort, Hauptwort, Umstandswort, Verhältniswort
Beispiele:
[1] In dem Satz „Ich gehe nach Hause“ ist „gehe“ das Tuwort.
[1] Tuwort bedeutet, dass diese Wörter vielfach eine Handlung, ein Tun, bezeichnen.
[1] Tuwörter konjugieren nach Person, Numerus, Tempus und Modus.
[1] Die Ausdrücke Tuwort und Tunwort werden vor allem im Anfangsunterricht in Grammatik verwendet.
[1] „Ein einziges Tuwort konnte schon für sich allein als Satz auftreten.“
[1] „Das Tuwort ‚unterheben‘ war mir in meinem ganzen Leben noch nicht untergekommen.“



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