Umstandswort
Substantiv, n:

Worttrennung:
Um·stands·wort, Plural: Um·stands·wör·ter
Aussprache:
IPA [ˈʊmʃtant͡sˌvɔʁt]
Bedeutungen:
[1] Linguistik: Deutsche Bezeichnung für Adverb; Wortart, welche die Funktion hat, die Umstände von Tätigkeiten, Personen, Gegenständen, Ereignissen, Eigenschaften und Verhältnissen zu spezifizieren, also genauer zu beschreiben. Adverbien werden dabei nicht flektiert.
Herkunft:
Determinativkompositum aus Umstand, Fugenelement -s und Wort
Synonyme:
[1] Adverb
Gegenwörter:
[1] Ausrufewort/ (Empfindungswort), Bindewort, Eigenschaftswort, Fürwort, Geschlechtswort, Hauptwort, Tätigkeitswort/ (Tuwort), Verhältniswort, Zahlwort
Beispiele:
[1] Wörter wie „hier“ und „jetzt“ benennen "Umstände" einer Handlung, eines Geschehens, und werden daher als Umstandswörter aufgefasst.
[1] „In semantischer Hinsicht modifizieren Adverbien ein Geschehen, ein Objekt o.Ä. bezüglich seiner Umstände (wo, wann, wie, warum, mit welcher Wahrscheinlichkeit usw.): daher werden Adverbien oft auch als Umstandswörter bezeichnet.“
[1] „Die Merkmale, nach denen Hauptwort (Substantiv), Eigenschaftswort (Adjektiv), Fürwort (Pronomen), Zahlwort (Numerale), Tätigkeits- oder Zeitwort (Verbum), Umstandswort (Adverbium), Verhältniswort (Präposition) und Bindewort (Konjunktion) unterschieden werden, sind teils solche der Form, teils solche der Leistung.“
Übersetzungen:


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