Unterhändler
Substantiv, m:

Worttrennung:
Un·ter·händ·ler, Plural: Un·ter·händ·ler
Aussprache:
IPA [ˈʊntɐˌhɛndlɐ]
Bedeutungen:
[1] jemand, der Verhandlungen führt für eine Institution (Staat, Partei), um anderen möglichst viel für die eigenen Ziele abzuringen
Herkunft:
Ableitung von unterhandeln mit dem Ableitungsmorphem -er (plus Bildung eines Umlauts)
Beispiele:
[1] Nachdem deutsche Unterhändler in Verhandlungen mit der Schweiz wenig oder nichts gegen den Schutz deutschen Schwarzgeldes erreichen konnten, drohte Finanzminister Steinbrück, die Kavallerie dorthin zu schicken.
Übersetzungen:


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