unterlassen
Verb:

Worttrennung:
un·ter·las·sen, Präteritum: un·ter·ließ, Partizip II: un·ter·las·sen
Aussprache:
IPA [ˌʊntɐˈlasn̩]
Bedeutungen:
[1] transitiv: (meist bewusst) etwas nicht tun (oder nicht mehr tun)
Herkunft:
etymologisch: von mittelhochdeutsch underlāʒen, althochdeutsch unterlāʒan
strukturell: Derivation (Ableitung) vom Verb lassen mit dem Präfix unter-
Beispiele:
[1] Unterlassen Sie das!
[1] „Wird die Angabe der Zeitung oder Zeitschrift unterlassen, so stehen ihrem Herausgeber oder, wenn ein solcher nicht genannt ist, ihrem Verleger die gleichen Ansprüche zu wie einem Urheber im Fall einer rechtswidrigen Unterlassung der Angabe der Urheberbezeichnung.“
Übersetzungen:


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