Unterrichtsgegenstand
Substantiv, m:

Worttrennung:
Un·ter·richts·ge·gen·stand, Plural: Un·ter·richts·ge·gen·stän·de
Aussprache:
IPA [ˈʊntɐʁɪçt͡sˌɡeːɡn̩ʃtant]
Bedeutungen:
[1] thematische Eingrenzung der didaktischen Unterweisung in der Schule
[2] im Unterricht Behandeltes
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Unterricht und Gegenstand mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
[1] in Österreich umgangssprachlich: Fach, in Deutschland Schulfach
Beispiele:
[1] „Die Unterrichtsstunden in den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind auf die Lehrverpflichtung mit folgenden Werteinheiten je Wochenstunde anzurechnen: […]“
[1] „Unterrichtet ein Landeslehrer an mehreren Schulen oder in mehreren Unterrichtsgegenständen, für die das Ausmaß der Lehrverpflichtung verschieden ist, so ist das zur Erfüllung der Lehrverpflichtung erforderliche Ausmaß seiner Beschäftigung in folgender Weise zu ermitteln: Zu der Zahl der Wochenstunden, für welche die zeitlich geringere Lehrverpflichtung gilt, sind die im Verhältnis der geringeren zur höheren Lehrverpflichtung umgerechneten Wochenstunden, für welche die zeitlich höhere Lehrverpflichtung gilt, zuzuzählen, bis das Ausmaß der geringeren Lehrverpflichtung erreicht ist.“
Übersetzungen:


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