Unterschlagung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Un·ter·schla·gung, Plural: Un·ter·schla·gun·gen
Aussprache:
IPA [ˌʊntɐˈʃlaːɡʊŋ]
Bedeutungen:
[1] rechtswidrige Aneignung fremden Eigentums, das sich bereits im eigenen Besitz befindet
Herkunft:
Ableitung des Substantivs zum Verb unterschlagen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Beispiele:
[1] „Gegen den Mann wird nun wegen Unterschlagung ermittelt.“
[1] „Wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung wird er verurteilt, kommt für zwölf Monate ins Gefängnis.“
Übersetzungen:


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