Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Sprichwort: Worttrennung:
Un·wis·sen·heit schützt vor Stra·fe nicht
Aussprache:
IPA [ˈʊnvɪsn̩haɪ̯t ʃʏt͡st foːɐ̯ ˈʃtʁaːfə nɪçt]
Bedeutungen:
[1] Bezieht sich allein auf die Kenntnis von Gesetzen bzw. eine Rechtsvorschrift. Der Gesetzgeber setzt voraus, dass sich jeder über die Gesetzeslage kundig macht. Tatsächlich kennt das Strafgesetzbuch aber nur Vorsatz und fahrlässiges Verhalten als Voraussetzung für eine Straftat. Daher muss bei jedem Einzelfall geprüft werden, ob zumindest fahrlässiges Verhalten vorliegt.
Übersetzungen:
  • englisch: [1] ignorance of the law is no excuse, ignorance is no excuse in law
  • französisch: [1] nul n’est censé ignorer la loi



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