Urgenz
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ur·genz, Plural: Ur·gen·zen
Aussprache:
IPA [ʊʁˈɡɛnt͡s]
Bedeutungen:
[1] Dringlichkeit, Eile (überwiegend im österreichischen Sprachraum verbreitet)
[1a] Drängeln, Mahnung
[2] (fachsprachlich) Harndrang
Herkunft:
abgeleitet von lateinisch urgere (drängen), davon auch mittellateinisch urgens bzw. urgentia
Beispiele:
[1a] „Die erstbeklagte Partei lieferte jedoch trotz mehrerer Urgenzen den Doppelschacht nicht nach.“
[1a] „Damit scheint die Erstbehörde zu meinen, die genannten Urgenzen verschiedener Erledigungen stellten ‚Ermahnungen‘ des Vorgesetzten gegenüber dem BW dar.“
[1a] „Leistete aber der Haftpflichtversicherer über Urgenz des klagenden Legalzessionars den auf den Haftungshöchstbetrag fehlenden Differenzbetrag, dann fehlt für die Annahme eines hiedurch zum Ausdruck gebrachten weiterreichenden Verpflichtungswillens jegliche Grundlage.“
Übersetzungen:


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