Urheberrecht
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ur·he·ber·recht, Plural: Ur·he·ber·rech·te
Aussprache:
IPA [ˈuːɐ̯heːbɐˌʁɛçt]
Bedeutungen:
[1] Gesamtheit aller gesetzlichen Bestimmungen, die die Rechte eines Urhebers an den von ihm geschaffenen Werken schützen
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Urheber und Recht
Synonyme:
[1] Copyright
Beispiele:
[1] Das deutsche Urheberrecht ist nicht identisch mit dem Copyright.
[1] Die Künstler der Musikindustrie sehen durch Tauschbörsen ihre Urheberrechte verletzt.
[1] Das Copyright musste in den USA bis vor einigen Jahren, im Gegensatz zum Urheberrecht in Deutschland, explizit angemeldet werden und erlosch 75 Jahre nach der Eintragung in das zentrale Copyright-Verzeichnis.
Übersetzungen:


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