Urteilsvermögen
Substantiv, n: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, n: Worttrennung:
- Ur·teils·ver·mö·gen, kein Plural
Aussprache:
- IPA [ˈuːɐ̯taɪ̯lsfɛɐ̯ˌmøːɡn̩], [ˈʊʁtaɪ̯lsfɛɐ̯ˌmøːɡn̩]
- [1] Eigenschaft, Sachverhalte gegeneinander abwägen zu können und sich ein bewertendes Bild zu machen
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Urteil und Vermögen
- [1] Bei fortschreitender Demenz sinkt das Urteilsvermögen.
- [1] Wer die Zwangslage, den Leichtsinn, die Unerfahrenheit oder den Mangel an Urteilsvermögen eines anderen ausbeutet, handelt kriminell und wird bestraft.
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