Urteilsvermögen
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ur·teils·ver·mö·gen, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈuːɐ̯taɪ̯lsfɛɐ̯ˌmøːɡn̩], [ˈʊʁtaɪ̯lsfɛɐ̯ˌmøːɡn̩]
Bedeutungen:
[1] Eigenschaft, Sachverhalte gegeneinander abwägen zu können und sich ein bewertendes Bild zu machen
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Urteil und Vermögen
Beispiele:
[1] Bei fortschreitender Demenz sinkt das Urteilsvermögen.
[1] Wer die Zwangslage, den Leichtsinn, die Unerfahrenheit oder den Mangel an Urteilsvermögen eines anderen ausbeutet, handelt kriminell und wird bestraft.



Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch