Verbalinjurie
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ver·bal·in·ju·rie, Plural: Ver·bal·in·ju·ri·en
Aussprache:
IPA [vɛʁˈbaːlʔɪnˌjuːʁiə]
Bedeutungen:
[1] veraltend: in Worten ausgedrückte Beleidigung, üble Nachrede
Herkunft:
[1] Determinativkompositum aus verbal und Injurie
Gegenwörter:
[1] Realinjurie
Beispiele:
[1] „Unser Rhinoceros Sumatranus ist alles andere, nur kein Geistesathlet. Man fügt ihm wohl eine Verbalinjurie zu, trifft aber dennoch den Nagel auf den Kopf, wenn man es als ungewöhnlich stupid bezeichnet. Im allgemeinen ist es ein recht harmloses, friedliches Tier.“
[1] „Es ist nichts Ungewohntes, daß im Bayerischen Wahlkampf harte Worte gefallen sind, die bis zu Verbalinjurien reichten.“
Übersetzungen:


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