Verbot
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ver·bot, Plural: Ver·bo·te
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈboːt]
Bedeutungen:
[1] strenge Aufforderung, eine Handlung oder Tätigkeit zu unterlassen
[2] Recht: Gesetz, das die Ausführung einer bestimmten Tätigkeit oder Handlung unter bestimmten Umständen verbietet
Herkunft:
von mittelhochdeutsch verbotBeschlagnahme, Verbot, Vorladung“, althochdeutsch firbot „Verbot“, datiert (mit Fragezeichen) auf das 9. Jahrhundert
Gegenwörter:
[1] Gebot
Beispiele:
[1] Während der Bauarbeiten gilt ein Verbot für Außenstehende, die Baustelle zu betreten.
[2] „Im März 1966 erließ das sowjetische Fischereiministerium ein zehnjähriges Verbot des gewerblichen Fangs von Delphinen im Schwarzen und im Asowschen Meer.“
Übersetzungen:


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