Vererbung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ver·er·bung, Plural: Ver·er·bun·gen
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈʔɛʁbʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Weitergabe von Merkmalen an die Nachkommen
[2] Weitergabe von Vermögenswerten oder Rechten an die Nachkommen
Beispiele:
[1] „Eine Biologin untersuchte die Vererbung von ‚Schönheits‘-Genen: Offenbar bekommen hübsche Mütter unattraktive Söhne und begehrte Töchter.“
[2] „Der Gesetzgeber hat – offenbar um möglichst vielen der in § 25 TabMG aufgezählten hilfsbedürftigen Personen den Erwerb einer Tabaktrafik zu ermöglichen – den Anspruch von Angehörigen des Tabaktrafikanten auf Übernahme des Tabakverschleißgeschäftes an Voraussetzungen geknüpft, die die ‚Vererbung‘ von Trafiken stark einschränken sollen.“
[2] „Bei Vererbung von Geschäftsanteilen besteht das Anhebungsrecht des Vermieters gemäß § 12a Abs 3 MRG nicht vor rechtskräftiger Einantwortung der Verlassenschaft.“
[2] „Die Vererbung von Geschäftsanteilen ist nach § 15 Abs. 1 uneingeschränkt zulässig.“
[2] „Wie aber lässt sich die Vererbung von Vermögen mit diesem Selbstverständnis der Leistungsgesellschaft in Einklang bringen?“
[2] „Nur in den normannisch geprägten Teilen Europas (einschließlich Großbritannien) und in Japan ist das Konzept der dynastischen Vererbung des Vermögens vom Adel vorgegeben und vom vermögenden Bürgertum übernommen worden.“



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