Verfügung
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Ver·fü·gung, Plural: Ver·fü·gun·gen
Aussprache:
- IPA [fɛɐ̯ˈfyːɡʊŋ]
- [1] allgemein: anordnende Bestimmung
- [2] Zivilrecht: Rechtsgeschäft, durch das der Verfügende unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirkt, es beispielsweise auf einen Dritten überträgt
- [3] Verwaltungsrecht: Maßnahme oder Entscheidung einer Behörde, häufig in Form eines Bescheids
- [4] Strafverfahren: durch Staatsanwalt oder Richter getroffene Anordnung zur Sachleistung
- [5] Prozessrecht: Arbeitsanweisung des Richters, Rechtspflegers oder eines Sachbearbeiters des Gerichts an den nachgeordneten Bereich
- Ableitung (Derivation) des Substantivs zum Stamm des Verbs verfügen mit dem Suffix -ung als Derivatem (Ableitungsmorphem)
- [1] Die testamentarische Verfügung des Vaters erließ seinem zweiten Sohn die Schulden.
- [3] „Der Fall, der schon zwei Untersuchungsausschüsse beschäftigte, geht zurück auf eine Verfügung des Frankfurter Finanzamts V von 2001…“
- englisch: [1] decree, disposition, order; [2–5] direction, ordinance; [3] regulation
- französisch: [1] ordonnance f, disposition f
- italienisch: [1] ordine
- spanisch: [1] orden
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