Verfügung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ver·fü·gung, Plural: Ver·fü·gun·gen
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈfyːɡʊŋ]
Bedeutungen:
[1] allgemein: anordnende Bestimmung
[2] Zivilrecht: Rechtsgeschäft, durch das der Verfügende unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirkt, es beispielsweise auf einen Dritten überträgt
[3] Verwaltungsrecht: Maßnahme oder Entscheidung einer Behörde, häufig in Form eines Bescheids
[4] Strafverfahren: durch Staatsanwalt oder Richter getroffene Anordnung zur Sachleistung
[5] Prozessrecht: Arbeitsanweisung des Richters, Rechtspflegers oder eines Sachbearbeiters des Gerichts an den nachgeordneten Bereich
Herkunft:
Ableitung (Derivation) des Substantivs zum Stamm des Verbs verfügen mit dem Suffix -ung als Derivatem (Ableitungsmorphem)
Synonyme:
[1] Anordnung, Anweisung, Befehl, Dekret, Ukas, Verordnung
Beispiele:
[1] Die testamentarische Verfügung des Vaters erließ seinem zweiten Sohn die Schulden.
[3] „Der Fall, der schon zwei Untersuchungsausschüsse beschäftigte, geht zurück auf eine Verfügung des Frankfurter Finanzamts V von 2001…“
Übersetzungen:


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