Verfassungsrecht
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ver·fas·sungs·recht, Plural: Ver·fas·sungs·rech·te
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈfasʊŋsˌʁɛçt]
Bedeutungen:
[1] Jura, Politikwissenschaft, kein Plural: Teilwissenschaft, die sich mit den rechtlichen Grundlagen von Staaten beschäftigt
[2] in der Verfassung (eines Staates) enthaltene Rechtsnorm; durch die Verfassung zuerkanntes Recht
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Verfassung und Recht mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Vornehmlich in den Ländern des deutschen Rechtskreises wird zwischen Staatsrecht im Allgemeinen und Verfassungsrecht im Besonderen unterschieden“.
[1] Eine Freundin von mir, die Jura studiert, muss gerade Verfassungsrecht lernen.
[2] Verfassungsrechte sind in Deutschland unter anderem die Meinungsfreiheit, das Versammlungsrecht, und die Redefreiheit.
Übersetzungen:


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