Verkündung
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Ver·kün·dung, Plural: Ver·kün·dun·gen
Aussprache:
- IPA [fɛɐ̯ˈkʏndʊŋ]
- [1] Akt, durch den ein Ereignis, ein Beschluss, ein Urteil öffentlich bekannt wird
- Ableitung vom Stamm des Verbs verkünden mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
- [1] „Während der öffentlichen Verkündung des Urteils saß der Stadtrichter auf dem steinernen Richterstuhl und hatte das Schwert der Gerechtigkeit in der Hand.“
- [1] „Die alljährliche Verkündung des Preises für die Wiesn-Mass hat so einige Parallelen zum Murmeltiertag in Pennsylvania.“
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