Verkündung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ver·kün·dung, Plural: Ver·kün·dun·gen
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈkʏndʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Akt, durch den ein Ereignis, ein Beschluss, ein Urteil öffentlich bekannt wird
Herkunft:
Ableitung vom Stamm des Verbs verkünden mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Beispiele:
[1] „Während der öffentlichen Verkündung des Urteils saß der Stadtrichter auf dem steinernen Richterstuhl und hatte das Schwert der Gerechtigkeit in der Hand.“
[1] „Die alljährliche Verkündung des Preises für die Wiesn-Mass hat so einige Parallelen zum Murmeltiertag in Pennsylvania.“



Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.003
Deutsch Wörterbuch